Begleitetes Wohnen in Familien für Menschen mit Behinderung
Jennifer Hohmann
Abteilungsleiterin Behindertenhilfe WohnenBurggasse 23
69469 Weinheim
Tel.: 06201 4853-352
Fax: 06201 4853-409
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Das Begleitete Wohnen in Familien richtet sich an Menschen mit einer wesentlichen geistigen oder/und körperlichen Behinderung, die auf Grund ihres individuellen Unterstützungsbedarfes nicht alleine leben können. Es stellt eine an der Normalität orientierte Wohnform dar.
Im Rahmen des Begleiteten Wohnens in Familien haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, das eigenständige Wohnen im geschützten Rahmen einer Gastfamilie zu erleben. Täglich ist ein*e Ansprechpartner*in vor Ort, der bei auftauchenden Problemen Rat und Hilfe geben kann. Dies kann eine Alternative zu einer stationären Wohnform sein.
Das Fachpersonal der AWO Rhein-Neckar begleiten sowohl Gast als auch Familie im Rahmen des Zusammenlebens. Jede Familie und jeder Gast erhalten gemeinsam eine*n feste*n Ansprechpartner*in der AWO Rhein-Neckar, den*die sogenannte*n Bezugsbetreuer*in.
Wie passen Gast und Familie zueinander?
Zunächst wird gemeinsam mit einem*r Mitarbeiter*in der AWO Rhein-Neckar eine geeignete Gastfamilie gesucht. Hierbei wird auf die Wünsche und Bedürfnisse des Interessenten*in eingegangen und besprochen, wo im Alltag Unterstützungsbedarf notwendig ist. Ist eine geeignete Familie gefunden, findet ein gegenseitiges Kennenlernen statt.
Auch hier ist es wichtig, sich über Erwartungen und Wünsche von Interessent*in und Familie auszutauschen. Dem Begleiteten Wohnen geht eine Phase des Probewohnens voraus. In allen Phasen unterstützt das Fachpersonal der AWO Rhein-Neckar Gast und Familie intensiv.
Wir suchen Sie!
Gastfamilien können Einzelpersonen, Paare oder Familien sein, die Menschen mit Behinderung bei sich aufnehmen möchten.
Sie müssen über keine fachlichen Kenntnisse verfügen. Es kommt im Wesentlichen darauf an, dass Sie die Bedürfnisse Ihres Gastes erfassen und sich hierauf einstellen können.
Sie stellen dem*r neuen Mitbewohner*in angemessenen Wohnraum zur Verfügung. Dies kann beispielsweise eine Einliegerwohnung, ein Zimmer innerhalb Ihres Haus oder Wohnung sein.
Für Ihr Engagement erhalten Sie einen finanziellen Ausgleich.