Hinweisgebersystem - Verstoß melden

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym für das Unternehmen zu übermitteln.

Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeitern unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden.

Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

Alternativ können Sie auch die Meldung telefonisch, postalisch oder persönlich abgeben.

Telefonisch:
Mo. - Fr.: 09:00 - 14:00 Uhr (außer an gesetzl. Feiertagen in Rheinland-Pfalz) +49 6344 503949-9

Postalisch & persönlich:
Kompetenzteam Thomas, Inh. Katrin Thomas
- Meldestelle Hinweisgeber-
Moritz-Walther-Weg 1
67365 Schwegenheim

Bitte beachten Sie: Ihnen stehen grundsätzlich auch die externen Hinweisgeberstellen des Bundesamtes für Justiz (BfJ), des Bundeskartellamtes (BKartA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gleichwertig zu unserer internen Meldestelle zur Verfügung.

Hier geht es direkt zum Formular (externer Link):
https://awo-kreisverband-rhein-neckar-e-v-.hinweisgeberschutzsystem.de/formular/

Sie haben bereits einen Hinweis eingereicht? Hier können Sie sich einloggen (externer Link):
https://awo-kreisverband-rhein-neckar-e-v-.hinweisgeberschutzsystem.de/

 


 

Häufig gestellte Fragen zum Meldeystem


Was ist ein Meldesystem und wie funktioniert das?

Ein Meldesystem ist ein sicherer digitaler Kanal für das vertrauliche Melden von Gesetzesverstößen.
Hierüber können Vorfälle vertraulich, online oder per Telefon gemeldet werden. Das Meldesystem ist
unabhängig von der IT des Unternehmens. Die Daten befinden sich gesichert auf den Servern des externen
Dienstleisters. Nur diejenigen, die zum Zugriff auf das System berechtigt sind, z.B. der von der Organisation
beauftragte Dienstleister, hat Zugang zu den Informationen. Niemand sonst!


Wie kann ich Gesetzverstöße melden?

Mit dem Meldesystem können Mitarbeitende und Externe (wie bspw. Kunden) Gesetzesverstöße
vertraulich und anonym melden. Meldende Personen können sich über den Link auf der
Unternehmenswebseite einloggen und die eigene Meldung abgeben. Zusätzlich können Fotos oder Dateien
hochgeladen werden.


Wie kann ich Rückmeldungen vom Unternehmen lesen
?

Das System funktioniert wie ein von zwei Seiten zugängliches Schließfach. Meldende Personen vergeben
nach dem Absenden einer Meldung eine PIN und erhalten daraufhin einen Zahlen-Code. Beides müssen sie
merken (aufschreiben) um sich damit später wieder in das Schließfach einloggen zu können. Berechtigte
Empfänger der Meldung (bspw. der von der Organisation beauftragte Dienstleister) hat so die Möglichkeit,
Rückfragen zu stellen. Um leichter über den Verlauf der Meldungsbearbeitung auf dem Laufenden gehalten
zu werden, muss vor dem Absenden einer Meldung eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Über die
Mailadresse werden Sie bspw. vom System an für Sie hinterlegte Chat-Nachrichten erinnert. Die hier
angegebene Mailadresse ist nur für die zuständigen Bearbeiter sichtbar.

Das Schließfach ist für meldende Personen nur mit PIN und Code wieder zugänglich diese sind daher
gut aufzubewahren, da diese nur einmalig vergeben werden.


Wer darf Meldungen abgeben?

Meldeberechtigt sind Beschäftigte, Dienstleistende und sonstige Geschäftspartner, Kunden und
Lieferanten. Zu den Beschäftigten zählen auch ehemalige Beschäftigte, Zeitarbeitende, sowie sich
bewerbende Personen. Potenzielle oder ehemalige Geschäftspartner, die nicht Dienstleistende sind, sind
ebenfalls berechtigt.


Welche Vorfälle soll ich melden? Was darf ich
melden?

Zu melden sind Vorfälle, die gegen anwendbare Gesetze oder interne Regeln verstoßen.
Es können Hinweise auf die folgenden Verstöße online abgegeben werden:

  • Korruption oder Bestechung
  • Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug
  • Geldwäsche oder illegale Zahlungen
  • Mobbing, Belästigung oder Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Wettbewerbs- oder Kartellrecht
  • Umweltvorschriften
  • Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften
  • Arbeits- und Gesundheitsvorschriften
  • Datenschutzvorschriften oder IT-Sicherheitsrichtlinien
  • Sonstige straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße


Was passiert, wenn sich der Inhalt der Meldung nachträglich als falsch herausstellt?

Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung glauben oder annehmen müssen, dass der Inhalt wahr ist
und dass Sie die Meldung ohne missbräuchliche Absicht abgeben. Es kann deshalb sein, dass die
Untersuchung später ergibt, dass kein Verstoß vorliegt. In diesem Fall haben Sie keine negativen
Konsequenzen zu befürchten.

 
Wie kann ich einen Hinweis abgeben?

Klicken Sie auf der Startseite auf " Meldung abgeben." und folgen Sie den Anweisungen.

 
Welche anderen Möglichkeiten habe ich, um eine Meldung abzugeben?

Alternativ können Sie auch die Meldung telefonisch, postalisch oder persönlich abgeben.

Telefonisch:
Mo. - Fr.: 09:00 - 14:00 Uhr (außer an gesetzl. Feiertagen in Rheinland-Pfalz)

Tel: +49 6344 503949-9

Postalisch & persönlich:
Kompetenzteam Thomas, Inh. Katrin Thomas

-Meldestelle Hinweisgeber-

Moritz-Walther-Weg 1

67365 Schwegenheim

 
Wann kann ich Meldungen abgeben?

Online: Jederzeit
Telefonisch: Mo. - Fr.: 09:00 - 14:00 Uhr (außer an gesetzl. Feiertagen in Rheinland-Pfalz)

Persönlich: Mo. - Fr.: 09:00 - 14:00 Uhr (außer an gesetzl. Feiertagen in Rheinland-Pfalz)

 
Bin ich wirklich anonym?

Das Meldesystem ermöglicht, Vorfälle vertraulich, anonym für das Unternehmen, online oder per Telefon
zu melden. Das Meldesystem ist unabhängig von der IT des betroffenen Unternehmens. Es ist daher für das
Unternehmen unmöglich, zurückzuverfolgen, wer der oder die meldende Person ist.

 
Was passiert nach Abgabe meiner Meldung?

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet den Meldenden über ergriffene oder geplante Schritte zu
informieren. Für die Untersuchung des Falls und die anschließende Information der meldenden Person
muss eine Frist von 3 Monaten eingehalten werden.

 
Wer kann meine Meldung sehen?

Meldungen werden nur von dem durch den vom Unternehmen beauftragten Dienstleister gesehen und
bearbeitet.

 
Wie erhalte ich Informationen über den weiteren Verlauf und das Ergebnis?

Alle Meldungen werden durch die vom Unternehmen beauftragten Dienstleister bearbeitet. Dieser
entscheidet über das weitere Vorgehen und meldet sich über das Meldesystem, falls Rückfragen bestehen
oder zusätzliche Informationen benötigt werden. Sie erhalten eine E-Mail, dass es eine neue Nachricht gibt.
Melden Sie sich bitte zum Abrufen der Nachricht erneut mit Ihrem 16-stelligen Code und PIN im
Meldesystem an.

Sie bekommen innerhalb von 7 Tagen eine Rückmeldung mit der Bestätigung über den Eingang der
Meldung.

 
Was passiert, wenn ich den Zugangscode und/oder meine PIN verliere?

Bei Verlust des Zugangscodes oder der PIN, lassen sich diese Faktoren nicht zurücksetzen oder
reproduzieren. Zur erneuten Anmeldung im Meldesystem besteht nur die Möglichkeit eine neue Meldung
zu erstellen, in dem man sich auf die bereits eingereichte Meldung bezieht.

 
Welche Dateiformate kann ich in das System hochladen?

Folgende Dateiformate zum Upload sind zulässig: .pdf, .jpg, .jpeg, .bmp, .png, .doc, .docx, .xls, .xlsx

 
Können hochgeladene Dokumente gelöscht werden?

Nein, hochgeladene Dokumente und Dateien können nicht gelöscht werden.

 
Mit welchen Geräten kann ich Meldungen abgeben?

Das Meldesystem ist von jedem internetfähigen Eingabegerät (Handy, Tablet, Laptop, Desktop, usw.)
erreichbar.

 
An welche Stellen kann ich mich sonst noch wenden?

Bitte beachten Sie: Ihnen stehen grundsätzlich auch die externen Hinweisgeberstellen des Bundesamtes für
Justiz (BfJ), des Bundeskartellamtes (BKartA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) gleichwertig zu unserer internen Meldestelle zur Verfügung.

 
An wen kann ich mich bei technischen und System-Fragen wenden?

Gerne stehen wir bei Rückfragen zur Technik und zum System zur Verfügung. Wir sind erreichbar unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

AWO Kreisverband Rhein-Neckar e.V.
Burggasse 23
69469 Weinheim

Telefon: 06201 - 48 53 0
Fax: 06201 - 48 53 49 9

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Web: www.entermedia.de

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